Der DigitalPakt.

2019 wurde vom Bund ein Förderprogramm für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur in Höhe von 5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Dem Freistaat Bayern stehen dabei rund 780 Millionen dieses Topfes zur Verfügung. Mit diesen Geldern sollen Mittel bereitgestellt werden, die den Schulen helfen sollen ihr digitales pädagogisches Konzept umzusetzen. Dieses Konzept muss von den Schulen ausgearbeitet und eingereicht werden.

Wir gehen mit Ihnen den Weg vom Zeitalter der Kreide in die Schule der Zukunft.

Bildung nur anhand von Büchern, Kreidetafeln und handschriftlicher Aufzeichnungen zu vermitteln ist längst nicht mehr zeitgemäß. Der digitale Fortschritt setzt immer wieder neue Maßstäbe und erfordert es neue Wege zu gehen. Die nötigen IT-Kompetenzen gehören mittlerweile zum Grundwissen. Digitalisierung prägt unsere Lebenswelt. Um diese dringend erforderlichen digitalen Fertigkeiten vermitteln zu können, müssen Schulen mit einer besseren IT-Ausstattung unterstützt werden. Mit dem „DigitalPakt Schule“ wollen Bund und Länder dieses Ziel erreichen.

Sie haben Fragen zum DigitalPakt?

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an digitalpakt@faulhaber-edv.de Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Der DigitalPakt Schule in Kürze.

Was?

Durch den DigitalPakt Schule soll deutschlandweit eine zeitgemäße Bildungsinfrastruktur an Schulen gesichert werden – heißt primär: schnelles Internet und stationäre Endgeräte.

Wie viel?

Es stehen insgesamt 6.5 Milliarden Euro zur Verfügung – Jedes Land hat seine eigenen Förderrichtlinien veröffentlicht, die die Einzelheiten regeln, insbesondere das Antragsverfahren.

Wann?

Der DigitalPakt wurde für eine Dauer von 5 Jahre angelegt (2019-2024). Nach der Unterzeichnung des DigitalPakts Schule hat jedes Land selbst den Startschuss für eine Beantragung gegeben. Denn die Fördermittel werden beim Land beantragt, nicht beim Bund.

DigitalPakt Bayern

Der Bund und der Freistaat Bayern stellen über 5 Jahre (2019 – 2024) über den DigitalPakt Schule einschließlich Zusatzvereinbarungen gemeinsam mehr als 1 Milliarde Euro für die Schulen bereit und verschaffen den Sachaufwandsträger so ein hohes Maß an Planungssicherheit. Der Erwerb von Medienkompetenzen für alle Schülerinnen und Schüler steht im Mittelpunkt der Planungen der schulischen IT-Ausstattung. Die Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen ist daher darauf gerichtet, den pädagogisch-didaktischen Anforderungen der Schulen gerecht zu werden und die Voraussetzungen für die digitale Bildung nachhaltig und dauerhaft zu verbessern.

01

Bei öffentlichen Schulen sind das zumeist die Städte und Gemeinden oder die Landkreise. Bei Privatschulen ist der jeweilige Träger zumeist ein Verein oder eine Religionsgemeinschaft. Welche Träger im Einzelnen antragsberechtigt sind, wird in den Förderrichtlinien geregelt. Die Schulen selbst können keinen Antrag stellen.

02

Für das Bundesland Bayern gilt:
Die Antragsfrist wurde bis zum 30. Juni 2022 und der Bewilligungszeitraum bis zum 16. Mai 2024 verlängert. Innerhalb des Bewilligungszeitraums können die Zuwendungsempfänger Rechtsgründe für die Leistung von zuwendungsfähigen Ausgaben schaffen, z. B. durch Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferverträgen. Die Umsetzung, Lieferung und Abrechnung kann noch bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises erfolgen (spätestens ein Jahr nach Erfüllung des Zuwendungszecks, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bis zum 16. Mai 2025).

03

Folgende Fördergegenstände werden über den DigitalPakt in Bayern gefördert:

  • digitale Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen z.B. Verkabelung und Netzwerkkomponenten
  • Server und Serverlösungen sind generell nicht förderfähig, es werden demnach nur Server an Schulen gefördert, wenn einer der folgende Kriterien erfüllt ist: unzureichende Bandbreite, um rechtlichen Anforderungen zu genügen oder spezifische schulische Anwendungen, zum Beispiel in der berufsspezifischen Ausbildung
  • Schulische WLAN-Infrastruktur, z.B. Access Points
  • digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen zur berufsspezifischen Ausbildung
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte, z.B. interaktive Tafeln und Displays
  • digitale Arbeitsgeräte, darunter auch solche für die berufsbezogene Bildung, z.B. Dokumentenkameras, Diagnose- und Messgeräte
  • schulgebundene mobile Endgeräte*

*Bei der Begrenzung mobiler Endgeräte gilt die für den SAT günstigere Regel: 25.000 € je allgemeinbild. Schule oder 20% des Gesamtinvestitionsvolumens an allgemeinbild. Schulen

04

    1. Die Schulen haben den Ist-Zustand ihrer IT-Ausstattung in der zum Zeitpunkt der Beantragung aktuellen Umfragen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen zur IT-Ausstattung der Schule angegeben und
    1. ein Medienkonzept erarbeitet und den zum Beantragungszeitpunkt aktuellen Stand an das Staatsministerium übermittelt.

05

Inkrafttreten am: 31.07.2019
Außerkrafttreten am: 31.12.2025
Vorzeitiger Maßnahmebeginn: 17.05.2019
Antragsfrist: 31.12.2021 30.06.2022*
Bewilligungszeitraum: 30.03.2023 16.05.2024*
Verwendungsnachweise bis: 30.06.2024 16.05.2025*

* Erleichterungen durch Richtlinienänderung vom 5. Oktober 2021 (BayMBL. 2021 Nr. 744)

Den DigitalPakt Schule nutzen – aber wie?

Wir wissen, dass Lehrkräfte, Schulleitende und Schulträger wichtigere Aufgaben haben als einen komplexen und zeitintensiven Umsetzungsprozess zu bewerkstellligen. Wir betreuen Schulen seit über 30 Jahren, die Informationen, die wir aus der Praxis erhalten, stellen wir Ihnen zur Verfügung und helfen erfolgreich in die Digitalisierung zu starten. Egal, ob Sie ein komplettes umfassendes Projekt planen oder nur einzelne Abschnitte umsetzen wollen, wir beraten Sie gerne vollumfänglich.

Lassen Sie uns das gemeinsam anpacken!